„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Wir freuen uns sehr, dass das Modellprojekt der Anlauf- und Vergabestelle für einen „Anonymen Krankenschein“ in Hannover und Göttingen gestartet ist. Es ist zumindest ein Schritt dahin, dass Menschenrecht auf eine Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Auch wenn nach wie vor Menschen, wie z.B. BürgerInnen der EU, ein freier Zugang zu dem elementaren Recht einer Gesundheitsversorgung verwehrt bleibt. Und auch wenn Diskrepanzen über die aus dem Fonds zu erstatteten Umfang ärztlicher Leistungen weiterhin bestehen. So begrüßen wir dennoch das Ziel des Projekts, Hemmnisse im Zugang zu einer Gesundheitsversorgung abzubauen.
Deutschland hat sich in internationalen Abkommen dazu verpflichtet, das Menschenrecht auf Gesundheit zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Menschenrechte unterscheiden sich von Staatsbürgerrechten vor allem darin, dass sie allen Menschen vorbehaltlos zukommen. Sie sind damit unabhängig von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus. Menschenrechte wie das Recht auf eine Gesundheitsversorgung kommen dem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zu. Allerdings ist diese Vorbehaltlosigkeit für die Betroffenen in Deutschland nicht umgesetzt.
Das Modellprojekt in zunächst zwei Städten in Niedersachsen – Hannover und Göttingen ─ ist eine Chance dem Menschenrecht auf eine medizinische Versorgung mehr Geltung zu verschaffen.
Denn, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2012 festgestellt hat: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

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